Kostenloses Tool für Vermieter

Wohnflächen-Rechner: Balkon & Terrasse richtig anrechnen

Bis zu 50 % Ihrer Außenfläche zählen zur Wohnfläche. Berechnen Sie in 30 Sekunden, wie viele Quadratmeter Sie ansetzen dürfen und was Ihre Fläche bei Neuvermietung wert ist.

  • Nach § 4 WoFlV
  • BGH-Rechtsprechung berücksichtigt
  • Ergebnis sofort, kostenlos
Jetzt berechnen
Isometrische Darstellung einer Wohnung: Balkonfläche pink hervorgehoben, Wohnräume in Blau
Die pink markierte Außenfläche zählt nach § 4 WoFlV nur anteilig zur Wohnfläche.
Rechner

Außenfläche in drei Schritten anrechnen.

1Ihre Außenfläche

m²
m²
€/m²

2Qualität der Außenfläche

Jedes zutreffende Merkmal stützt einen Anrechnungssatz über dem Regelfall von 25 %.

3Ihr Anrechnungssatz

25 %

Empfehlung für Ihre Angaben: 25 %

Regelfall der WoFlV: 25 %, die sichere Seite.

Anrechnung setzt voraus, dass die Fläche ausschließlich zur Wohnung gehört (§ 2 WoFlV). Gemeinschaftlich genutzte Flächen zählen nicht.

Ihr Ergebnis

Anrechenbare Außenfläche—
Abrechenbare Gesamtfläche—

Formulierung für Ihren Mietvertrag

  • Fertiger Formulierungsvorschlag für Ihren Mietvertrag
  • Begründung des Anrechnungssatzes nach § 4 WoFlV
  • Alle Rechtsquellen inkl. BGH-Urteile zum Nachlesen

Kostenlos · direkt einsetzbar

Geprüfte Rechtsgrundlagen

  • § 2 & § 4 WoFlV
  • BGH VIII ZR 86/08 · VIII ZR 295/03
  • II. BV für Altverträge vor 2004
So funktioniert’s

Von der Fläche zur Formulierung.

1. Außenfläche erfassen

Art, Grundfläche und Wohnfläche eingeben. Der Rechner wählt automatisch die richtige Rechtsgrundlage.

2. Anrechnung ablesen

Sie sehen sofort, wie viele Quadratmeter zählen und was die Fläche bei Neuvermietung wert ist.

3. Im Mietvertrag festhalten

Formulierungsvorschlag samt Begründung und Rechtsquellen als PDF sichern und in den Mietvertrag übernehmen.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zur Wohnflächen-Anrechnung

Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung auf Basis der Wohnflächenverordnung (WoFlV) und der II. Berechnungsverordnung. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind stets die vertragliche Vereinbarung und die konkreten Umstände der Mietsache. © Ratiofill GmbH

In Ratiofill passiert das automatisch.

Außenflächen erfassen, nach WoFlV anrechnen und den fertigen Mietvertrag erzeugen.